Ausbau und Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Autore
Valentin Bunjaku
Stato
Eingereicht

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Die Schweiz ist noch nicht so inklusiv , wie sie sein könnte. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist im Jahr 2004 in Kraft getreten, aber Menschen mit Behinderungen werden immer noch nicht als gleichwertigen/gleichberechtigten Teil der Gesellschaft angesehen.
In der Schweiz muss sich dringend etwas ändern. Hier zwei Beispiele, die mir besonders am Herzen liegen:
Bau von Sanitäranlagen für Personen mit Behinderungen: Oft sind Sanitäranlagen für Menschen mit Behinderungen, wenn überhaupt vorhanden, in Sanitäranlagen für Menschen, die sich als weiblich identifizieren, integriert. Das wird so begründet, dass es dort zu weniger grenzverletzenden Vorfällen (verbal und physisch) kommt. Für mich als Person, die sich als männlich identifiziert, ist es jedoch höchst unangenehm, diese Toilette zu benutzen. Stellen Sie sich vor, eine Person sagt mir, ich hätte dort als Mann nichts zu suchen, Unrecht hat diese Person ja nicht.
Mein Anliegen sind separat eingebaute Sanitäranlagen. Die Frage, ob sie mit dem Eurokey zugänglich sein müssen, ist schwierig zu beantworten, weil vielleicht nicht jede Person diesen Schlüssel dabei hat oder nicht weiss, wo dieser beantragt werden kann.

Sensibilisierung der Gesellschaft: Damit es weniger grenzverletzende und diskriminierende Vorfälle gibt, muss mehr Aufklärung stattfinden. Das geht am besten, indem das obligatorische Schulfach "Inklusion" in den Lehrplan aufgenommen wird. Dabei sollten nicht lediglich gesunde Lehrpersonen, sondern Direktbetroffene berichten, wie es ist, mit einer Behinderung zu leben. Falls die Einführung eines obligatorischen Schulfachs zu kompliziert ist, wären Aktionstage und/oder Projektwochen zu diesem Thema ebenfalls hilfreich.

Timeline

24.03.24

Proposta inoltrata.